Die Einnahmen sind durch das EEG staatlich garantiert.
Das Photovoltaik-Konzept als gewerbliches Investment ist denkbar einfach: Unternehmen, Agrargesellschaften und Landwirte haben viele ungenutzte Dachflächen, welche oft eine Sanierung benötigen. Diese wird bei Investment-Projekten mitfinanziert. Als Gegenleistung werden diese Dachflächen über eine vertraglich festgelegte Laufzeit zur Verfügung gestellt, um darauf die Photovoltaik-Anlagen der Investoren zu errichten.
Eine Win-Win-Situation, die beiden Seiten gleichermaßen dient und nicht nur für die Investoren finanziell sehr interessant ist, sondern ebenfalls noch saubere, grüne Energie liefert.
Im Zuge der vereinfachten Vorgaben für Photovoltaik auf Freiflächen sind auch solche größeren Flächen sehr interessant, benötigen jedoch eine längere Entwicklungszeit.
Diese Vorteile ergeben sich für unsere Kunden:
Das Investment in die Photovoltaik hat ein sehr gutes Rendite-Risiko-Verhältnis. Drei Faktoren sind dabei entscheidend:
Die Einnahmen sind durch das EEG staatlich garantiert.
Die Gesamtanlage lässt sich gegen sämtliche Schadensereignisse (Feuer, Sturm, Blitz, Erdbeben usw.) versichern.
Die Auswahl der Anlagenkomponenten und des Anlagenbauers.
Die innovativen Forschungen und Entwicklungen spiegeln sich dabei nicht nur in hohen Anlagenerträgen, sondern auch in langlebigen, wartungsarmen Anlagen wider. Das Investment in eine Photovoltaikanlage ist gut für Ihr Firmenimage und trägt entscheidend zum aktiven Umweltschutz bei.
Die umfangreichen deutschen Leistungs- und Produktgarantien sichern Ihr Investment zudem dauerhaft ab. Das EEG und die daraus resultierende Einspeisevergütung machen aus der Photovoltaiktechnik eine hoch interessante und rentable Kapitalanlage. Steuerliche Vorteile und die Finanzierungsbereitschaft der Banken runden das Gesamtinvestment ab. Wenn Sie heute investieren, werden Sie mindestens 20 Jahre profitieren – staatlich garantiert.
Bei der Auswahl der richtigen Anlage und des richtigen Anlagenbauers spielt aber nicht nur die Rendite eine entscheidende Rolle, sondern auch das Risiko.
Photovoltaikanlagen arbeiten in der Regel absolut störungsfrei. Sollte es dennoch zu Betriebsunterbrechungen kommen, werden diese oft erst nach Monaten erkannt. Die Folgen sind deutliche Ertragsminderungen.
Eine kontinuierliche, umfassende Betriebsüberwachung sichert die Erträge und deckt eventuelle Schwachstellen auf. Ausfälle oder Störungen werden schnell signalisiert und erkannt. Qualifizierte Techniker veranlassen umgehend Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung und können dadurch eventuelle Ertragsverluste minimieren. Moderne Wechselrichter zeichnen die wesentlichen Betriebsdaten der Photovoltaikanlage auf. Eine spezielle Software ermöglicht unseren geschulten Technikern die Fernabfrage dieser Daten und die gezielte Auswertung.
Wir maximieren Ihre Rendite, indem wir das Risiko minimieren!
Informationen über Abschreibungen und steuerliche Betrachtung.
Es gibt drei verschiedene Abschreibungsformen bei Photovoltaik-Anlagen:
Seit Beginn 2020 gibt es eine geänderte Regelung zu Investitionsabzügen, die nach Paragraph 7g EStG geregelt sind. Es können bis zu 4 Jahre vor der Anschaffung maximal 50 % der Anschaffungskosten abgezogen werden. Unter der Voraussetzung, dass die übrigen Anspruchsvoraussetzungen eingehalten werden.
Bei Sonderabschreibungen nach § 7g Absatz 5 EStG sind zusätzlich Sonderabschreibungen von bis zu 20 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten möglich. Diese dürfen beliebig über die ersten 5 Jahre verteilt werden.
Bei der linearen Abschreibung dürfen Sie 20 Jahre lang je 5 % des Nettowerts abschreiben, der nach Investitionsabzug und Sonderabschreibungen übrig ist.
Grundsätzlich gilt: Als Erzeuger und Verkäufer von Strom an einen Netzbetreiber muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen, da eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt. In der Einkommensteuererklärung wird dann eine Umsatzsteuererklärung abgegeben. In dieser werden die Einnahmen gegen die Ausgaben gerechnet.